openmatch

Version 4.0, gültig seit 6. Oktober 2026. OpenMatch UG (haftungsbeschränkt).
Dies ist die verbindliche Fassung.

OpenMatch Partnerbedingungen für Betreiber (AGB)

Version: 4.0
Gültig ab: 6. Oktober 2026
Anbieter: OpenMatch UG (haftungsbeschränkt), c/o Theresa Ensser, Fehrbelliner Str. 14A, 10119 Berlin, Germany (eingetragen HRB 285941 B) („OpenMatch", „wir", „uns")
Kontakt: support@open-match.com

Diese Partnerbedingungen (die „Bedingungen") regeln Ihre Nutzung der OpenMatch-Plattform als
Betreiber-Partner („Betreiber", „Sie"). Es handelt sich um standardisierte Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer (§ 14 BGB)
— nicht um eine individuell ausgehandelte
Partnerschaftsvereinbarung. Sie nehmen die Bedingungen an, indem Sie das Annahmekästchen aktivieren und
während des Onboardings „Annehmen & fortfahren" wählen. Wir speichern die Version, das Datum des
Inkrafttretens, Ihr Konto sowie Zeitpunkt, IP-Adresse und Gerät Ihrer Annahme und stellen Ihnen eine
Kopie zum Download bereit.

Eine gesondert ausgehandelte schriftliche Vereinbarung (Individualvereinbarung) wird nur Enterprise-/
Key-Accounts angeboten (z. B. ausgehandelte Provision, Exklusivität, Volumenzusagen, individuelles SLA,
öffentliche Vergabe). Für alle Self-Service-Betreiber bilden diese Bedingungen — einschließlich der
Abonnementbedingungen in Ziffer 3.4 und des Auftragsverarbeitungsvertrags in Anhang A — zusammen mit dem
Stripe Connected Account Agreement (angenommen im Stripe-Connect-Ablauf) die gesamte Vereinbarung.


1. Wer wir sind und was OpenMatch tut

OpenMatch betreibt einen Online-Marktplatz und eine Softwareplattform, über die Spieler in Ihrer Umgebung
Ihre Anlage finden, Echtzeit-Verfügbarkeiten sehen, Plätze (Courts, Tische, Bahnen) buchen und bezahlen
sowie soziale „Open Matches" organisieren können. Wir stellen Ihnen ein Betreiber-Dashboard zur
Verwaltung von Angeboten, Verfügbarkeiten, Preisen, Buchungen, Kunden und Auszahlungen bereit.

OpenMatch ist ein Online-Vermittlungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 (die
„P2B-Verordnung"). Wir sind Marktplatz- und Softwareanbieter — kein Zahlungsinstitut, keine Bank,
kein Treuhänder und nicht Partei des Buchungsvertrags zwischen Ihnen und dem Spieler. Der
Buchungsvertrag über die Sportfläche kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem Spieler zustande.

2. Zugangsvoraussetzungen und Ihr Konto

2.1 Sie bestätigen, dass Sie als Unternehmer handeln, dass die annehmende Person berechtigt ist, den
Betreiber zu binden, und dass die beim Onboarding angegebenen Informationen (Rechtsträger,
Registernummer, USt-IdNr., Anschrift, Bankverbindung, Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten) zutreffend
sind und aktuell gehalten werden.

2.2 Zurechnung und Kontosicherheit. Der Betreiber ist für sämtliche Handlungen und Erklärungen
verantwortlich, die durch die von ihm eingeladenen oder autorisierten Nutzer vorgenommen werden, und
muss diese wie eigenes Handeln gegen sich gelten lassen. Für Handlungen Dritter, die über das
Nutzerkonto des Betreibers vorgenommen werden, ist der Betreiber verantwortlich, soweit er die Nutzung
durch den Dritten zu vertreten hat, insbesondere weil er Zugangsdaten weitergegeben oder nicht mit der
gebotenen Sorgfalt geschützt hat. Der Betreiber stellt sicher, dass Zugangsdaten vertraulich behandelt
und nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden, und trägt die Verantwortung für die Verwaltung der
Nutzerberechtigungen in seinem Konto. Der Betreiber teilt OpenMatch einen Verdacht auf unbefugte
Kontonutzung unverzüglich mit.

2.3 Handeln eingeladener Nutzer. Von Ihnen eingeladene Mitarbeiter handeln innerhalb des zwischen
Ihnen und OpenMatch bestehenden Vertrags als Ihre Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen; Vertragspartner
bleibt allein der Betreiber. Eingeladene Nutzer nehmen diese Bedingungen zur Kenntnis; die Annahme —
auch bei künftigen Versionsänderungen nach Ziffer 8 — erfolgt ausschließlich durch den Betreiber.
Mitteilungen nach Ziffer 8 richten wir an die im Betreiberkonto hinterlegte Kontaktadresse des
Betreibers; diese halten Sie aktuell.

2.4 Erlaubnisse, Verkehrssicherung, Versicherung. Sie sichern zu, über sämtliche für den Betrieb
Ihrer Anlage erforderlichen behördlichen Erlaubnisse zu verfügen, Ihren Verkehrssicherungspflichten
nachzukommen, Anlage und Ausrüstung in verkehrssicherem Zustand zu halten und eine
Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblicher Deckungssumme zu unterhalten. Auf Anforderung weisen
Sie den Versicherungsschutz nach.

2.5 Freistellung. Sie stellen OpenMatch von sämtlichen Ansprüchen Dritter, insbesondere von
Spielern, frei, die auf der Erbringung oder Nichterbringung Ihrer Sportleistung, auf einer Verletzung
Ihrer Pflichten nach Ziffer 2.4 oder auf der Unrichtigkeit Ihrer Angaben nach Ziffer 6 beruhen,
einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Die Freistellung entfällt, soweit
OpenMatch den Anspruch selbst zu vertreten hat. OpenMatch informiert Sie unverzüglich über einen
geltend gemachten Anspruch, ermöglicht Ihnen die Führung der Verteidigung und gibt ohne Ihre Zustimmung
kein Anerkenntnis und keinen Vergleich ab.

3. Entgelte, Provision und Auszahlungen

3.1 Service-Gebühr des Spielers. OpenMatch erhebt zusätzlich zu Ihrem gelisteten Preis eine
Service-Gebühr vom Spieler. Diese Gebühr trägt der Spieler, nicht Sie. Die Service-Gebühr beträgt
derzeit 10 % des von Ihnen gelisteten Preises (für Spieler mit aktivem Pro-Abonnement 5 %). Sie
wird im angezeigten Gesamtpreis ausgewiesen und je Buchung festgeschrieben; eine Änderung erfolgt nach
Ziffer 8. Sie erhalten für jede Buchung Ihren gelisteten Preis, abzüglich einer etwaigen Provision nach
Ziffer 3.2. Die Entgelte von Stripe für die Abwicklung der Zahlung des Spielers trägt OpenMatch; sie
werden von Ihrer Auszahlung nicht abgezogen.

3.2 Plattformprovision.

3.2.1 Ihr jeweils geltender Provisionssatz wird in Ihrem Dashboard und auf jeder Buchungsbestätigung
ausgewiesen.

3.2.2 Gründungspartner-Programm. Das Programm gilt für die ersten fünfzig (50) Anlagen mit
Standort im Land Berlin, die diese Bedingungen angenommen und das Onboarding einschließlich der
Stripe-Connect-Verifizierung vollständig abgeschlossen haben („Gründungspartner"). Maßgeblich ist die
zeitliche Reihenfolge, in der beide Voraussetzungen erfüllt sind. Wir bestätigen Ihnen den Status in
Textform (§ 126b BGB) und weisen ihn samt Ablaufdatum im Dashboard aus. Ist das Kontingent erschöpft,
besteht kein Anspruch auf Aufnahme; der Status ist anlagengebunden und nicht übertragbar. Für
Gründungspartner gilt: (a) die Plattformprovision beträgt 0 % für zwölf (12) Monate ab
Vertragsschluss des jeweiligen Gründungspartners
; (b) der Growth-Tarif (Ziffer 3.4) ist für die
ersten neunzig (90) Tage ab Vertragsschluss unentgeltlich; das Abonnement setzt sich danach nur fort,
wenn Sie es aktiv kostenpflichtig abschließen, andernfalls wird Ihr Konto auf den Basisumfang
zurückgestuft; (c) nach Ablauf des Zeitraums nach lit. (a) gilt Ziffer 3.2.3.

3.2.3 Akquisitionsbezogene Provision. Außerhalb des Zeitraums nach Ziffer 3.2.2 lit. (a) gilt der
Standardprovisionssatz, der Ihnen im Dashboard als Ihr geltender Provisionssatz angezeigt wird. Der
Standardprovisionssatz beträgt derzeit 0 %. Eine Erhöhung kündigen wir Ihnen nach Ziffer 8 mindestens
15 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger an; wirksam wird sie nur unter den
Voraussetzungen der Ziffer 8.5. Bemessungsgrundlage ist ausschließlich der von Ihnen für die jeweilige
Buchung gelistete Preis, wie er im Dashboard hinterlegt und dem Spieler angezeigt wird; die
Service-Gebühr nach Ziffer 3.1 fließt in die Bemessungsgrundlage nicht ein und wird von der Provision
auch nicht abgezogen. Die Provision versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer; bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmer gilt das Reverse-Charge-Verfahren
(§ 13b UStG). Über die Provision rechnen wir gesondert ab. Die Provision fällt ausschließlich auf
Buchungen an, bei denen (i) die erste Buchung des
betreffenden Spielers bei Ihrer Anlage nach Ihrem Vertragsschluss erfolgt ist und (ii) die Buchung
über die OpenMatch-Plattform zustande kommt. Dauerhaft provisionsfrei bleiben: Vor-Ort-Buchungen
(Walk-ins) sowie sämtliche Buchungen von Spielern, deren erste Buchung bei Ihrer Anlage vor Ihrem
Vertragsschluss lag (Ihre Bestandskunden).

3.2.4 Sichtbarkeit für Gründungspartner. Gründungspartner bewerben wir im Rahmen der
Markteinführung besonders, insbesondere durch die Kennzeichnung als „Gründungspartner", die Aufnahme in
redaktionelle Launch-Kollektionen sowie durch Push-, Social-Media- und Newsletter-Kampagnen. Diese
Bevorzugung betrifft ausschließlich redaktionelle und werbliche Platzierungen und wird als solche
gekennzeichnet. Auf das Ranking nach Ziffer 5 hat sie keinen Einfluss; der Gründungspartner-Status
ist kein Ranking-Parameter und kann durch Provisions- oder Abonnementzahlungen nicht erworben werden.

3.2.5 Die Zeiträume nach Ziffer 3.2.2 und der Provisionsmechanismus nach Ziffer 3.2.3 sind für
laufende Gründungspartner feste Vertragsbestandteile; sie werden weder rückwirkend noch während ihrer
Laufzeit einseitig geändert (Art. 8 lit. a P2B-Verordnung). Änderungen des Provisionssatzes im Übrigen
richten sich nach Ziffer 8.5; sonstige Änderungen des Gründungspartner-Programms nach Ziffer 8.

3.2.6 Bestandskunden-Einwendung. Die Zuordnung nach Ziffer 3.2.3 erfolgt automatisiert anhand der
bei OpenMatch vorhandenen Buchungsdaten. Buchungen, die außerhalb der Plattform stattgefunden haben,
kann OpenMatch nicht erkennen.
Sie können daher jeder Provisionsabrechnung binnen 30 Tagen ab
ihrer Bereitstellung im Dashboard in Textform widersprechen und darlegen, dass der betreffende Spieler
bereits vor Ihrem Vertragsschluss Kunde Ihrer Anlage war. Als Nachweis genügen Buchungs-, Kassen- oder
Mitgliedsdaten aus Ihrem eigenen System, aus denen sich eine frühere Buchung derselben Person ergibt.
OpenMatch entscheidet binnen 14 Tagen in Textform. Ist der Widerspruch begründet, erstatten wir die
betreffende Provision und kennzeichnen das Spielerkonto für Ihre Anlage dauerhaft als provisionsfrei.
Ihr Recht, die Provisionsforderung auch nach Ablauf der 30 Tage zu bestreiten, bleibt unberührt.

3.3 Zahlungen und Auszahlungen über Stripe.

3.3.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd. und
verbundene Unternehmen, „Stripe") als lizenzierten Zahlungsdienstleister, der im EWR reguliert und nach
Deutschland passportiert ist. Zahlungen der Spieler werden ausschließlich über die regulierte
Zahlungsinfrastruktur von Stripe eingezogen, verwahrt und ausgezahlt.

3.3.2 OpenMatch betreibt ausschließlich den technischen Marktplatz und erbringt selbst keinen
Zahlungsdienst
im Sinne des § 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). OpenMatch ist kein
Zahlungsinstitut, bedarf keiner Erlaubnis nach § 10 ZAG und besitzt, hält oder kontrolliert keine
vom Spieler an den Betreiber geschuldeten Gelder außerhalb der regulierten Zahlungsinfrastruktur von
Stripe. Alle vom Spieler zu zahlenden Beträge werden von Stripe vereinnahmt und abgewickelt.

3.3.3 Zum Erhalt von Auszahlungen müssen Sie das Stripe-Connect-Onboarding abschließen und ein aktives,
ordnungsgemäßes Stripe-Connect-Konto unterhalten. Ihre Auszahlungsbeziehung und der regulierte
Zahlungsdienst richten sich nach dem unmittelbar zwischen Ihnen und Stripe geschlossenen Stripe
Connected Account Agreement
. Sie ermächtigen OpenMatch, Stripe in Ihrem Namen anzuweisen, für jede
bestätigte Buchung Belastungen auf Ihrem Connect-Konto vorzunehmen und Auszahlungen dorthin zu leisten.

3.3.4 Für jede Buchung zieht Stripe die Zahlung des Spielers ein und zahlt an Ihr Connect-Konto den
Buchungsbetrag abzüglich (i) der Service-Gebühr nach Ziffer 3.1 und (ii) einer etwaigen Provision nach
Ziffer 3.2 aus; beide behält OpenMatch als Plattform-Anwendungsgebühr über Stripe ein. Die
Bearbeitungsentgelte von Stripe für diese Zahlung trägt OpenMatch. Beginnt oder ändert sich Ihr Tarif
nach Ziffer 3.4, einschließlich eines Testzeitraums nach Ziffer 3.4.1, stellen wir das
Auszahlungsintervall Ihres Connect-Kontos ein: im Tarif Starter wöchentlich (montags), in den Tarifen
Growth und Premium täglich. Im Übrigen bestimmt Stripe Auszahlungsintervall, Auszahlungsmethoden und
Rücklagen.

3.3.5 Sie stellen die zutreffenden Geschäfts-, Identitäts- und Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
bereit, die Stripe zur Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und geltendem
EU-Recht benötigt. OpenMatch darf diese Informationen ausschließlich zu diesem Zweck erheben und an
Stripe übermitteln; OpenMatch ist für diese Zahlungsabwicklung selbst kein Verpflichteter im Sinne des
§ 2 GwG.

3.3.6 Inkassovollmacht und Erfüllungswirkung. Sie bevollmächtigen OpenMatch, den Buchungspreis in
Ihrem Namen und für Ihre Rechnung vom Spieler entgegenzunehmen. Die Zahlung des Spielers über die von
OpenMatch eingesetzte Zahlungsinfrastruktur wirkt schuldbefreiend gegenüber Ihnen; ein
weitergehender Zahlungsanspruch gegen den Spieler besteht insoweit nicht. Ihr Anspruch richtet sich auf
die Auszahlung nach Ziffer 3.3.4.

3.4 SaaS-Abonnement (Tarife). Die Nutzung des Betreiber-Dashboards ist in einem Basisumfang ohne
Abonnement möglich. Zusätzliche Funktionen und Kapazitäten sind in den Tarifen Starter, Growth und
Premium gebündelt. Der jeweils geltende Funktionsumfang und der Preis werden Ihnen vor Abschluss im
Dashboard angezeigt; Sie schließen das Abonnement dort aktiv ab.

3.4.1 Abonnements werden über Stripe wiederkehrend im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum
berechnet. Gründungs-/Launch-Partnern kann ein befristeter kostenfreier Testzeitraum eingeräumt werden;
Beginn und Ende werden im Dashboard ausgewiesen.

3.4.2 Sie können das Abonnement jederzeit im Dashboard kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden
Abrechnungszeitraums wirksam; bis dahin bleibt der gebuchte Funktionsumfang erhalten. Bereits gezahlte
Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet.

3.4.3 Endet das Abonnement, bleibt Ihr Betreiberkonto im Basisumfang bestehen. Bereits bestätigte Buchungen
bleiben davon unberührt und sind nach Ziffer 4 abzuwickeln.

3.4.4 Änderungen der Abonnementpreise teilen wir nach Ziffer 8 mit; Ihr dortiges Kündigungsrecht bleibt
unberührt.

3.5 Steuern und Rechnungen. Sie sind dafür verantwortlich, die auf Ihre Leistungen anfallende
Umsatzsteuer/Steuern korrekt zu berechnen und abzuführen und uns die dafür erforderlichen Angaben
zutreffend mitzuteilen, insbesondere Rechtsträger, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. und eine
etwaige Anwendung von § 19 UStG. Sie beauftragen OpenMatch, dem Spieler über jede über die Plattform
bezahlte Buchung eine Rechnung auszustellen, die Ihre Sportleistung in Ihrem Namen und für Ihre
Rechnung
ausweist (§ 14 Abs. 2 Satz 4 UStG); auf demselben Beleg weist OpenMatch die Service-Gebühr
als eigene Leistung im eigenen Namen aus. Wir erstellen diese Rechnungen aus Ihren Angaben; für deren
Richtigkeit bleiben Sie verantwortlich. Die in Ihrem Namen ausgestellten Rechnungen stehen Ihnen im
Dashboard zur Verfügung. OpenMatch ist nicht fiktiver Lieferer Ihrer Leistung (§ 3 Abs. 3a UStG und
Art. 14a MwSt-Richtlinie gelten für Waren, nicht für Dienstleistungen). Über die eigene Provision
rechnet OpenMatch nach Ziffer 3.2.3 gesondert ab (19 % USt bzw. Reverse-Charge nach § 13b UStG bei
grenzüberschreitendem B2B).

3.6 Steuerliche Meldepflichten (PStTG). OpenMatch ist meldender Plattformbetreiber im Sinne des
Plattformen-Steuertransparenzgesetzes. Sie sind verpflichtet, uns die nach § 14 PStTG erforderlichen
Angaben — insbesondere Firma und Rechtsform, Anschrift des Sitzes, Steueridentifikationsnummer und
ausstellenden Mitgliedstaat, sofern vorhanden USt-IdNr. und Handelsregisternummer, Ansässigkeitsstaat
sowie die Kennung des Finanzkontos — vollständig und richtig mitzuteilen und Änderungen unverzüglich zu
aktualisieren. Wir melden die erforderlichen Informationen jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres
an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 13 Abs. 1 PStTG) und teilen Ihnen die zu Ihnen gemeldeten
Informationen mit (§ 22 PStTG). Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht trotz zweimaliger Erinnerung nicht
nach, sind wir nach § 23 PStTG gesetzlich verpflichtet, frühestens 60 und spätestens 180 Tage nach
der ersten Aufforderung Ihr Konto zu sperren und Auszahlungen einzubehalten, bis die Angaben vorliegen;
die Maßnahmen heben wir unverzüglich auf, sobald Sie die Angaben nachreichen.

4. Stornierungen, Erstattungen und Nichterscheinen

4.1 Stornierungsrichtlinie. Je Ressourcentyp legen Sie zwei Fristen vor Beginn des gebuchten
Zeitfensters fest, eine Stornierungsfrist und eine kürzere Sperrfrist; legen Sie keine fest, gelten die
im Dashboard angezeigten Standardfristen. Storniert der Spieler nach Ablauf des Kulanzfensters
(Ziffer 4.2), erhält er vor Beginn der Stornierungsfrist 100 %, innerhalb der Stornierungsfrist 50 % und
innerhalb der Sperrfrist 0 % des auf Sie entfallenden Anteils zurück; die Service-Gebühr wird in diesen
Fällen nicht erstattet. Die Fristen werden dem Spieler bei der Buchung offengelegt. Vom Spieler
veranlasste Erstattungen erfolgen nach der zum Buchungszeitpunkt geltenden Stornierungsrichtlinie. Erstattungen erfolgen ausschließlich
über Stripe auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Spielers; sie werden nicht als Plattformguthaben
abgewickelt. Ein gesondertes Nichterscheinungsentgelt wird nicht erhoben.

4.2 Kulanzfenster. Storniert der Spieler innerhalb von 60 Minuten nach Zahlung und vor Beginn des
gebuchten Zeitfensters, wird der volle Betrag einschließlich der Service-Gebühr erstattet. Dieses
Kulanzfenster geht Ihrer Stornierungsrichtlinie vor.

4.3 Stornierung durch Betreiber oder System. Vom Betreiber oder vom System veranlasste
Stornierungen erstatten dem Spieler den vollen Betrag einschließlich der Service-Gebühr.

4.4 Kostentragung. Von einem Erstattungsbetrag tragen
a) bei Erstattungen nach Ihrer Stornierungsrichtlinie (Ziffer 4.1): Sie den auf Sie entfallenden
Anteil; die Service-Gebühr verbleibt bei OpenMatch;
b) bei Erstattungen im Kulanzfenster (Ziffer 4.2) und bei von Ihnen veranlassten Stornierungen
(Ziffer 4.3): Sie den auf Sie entfallenden Anteil und OpenMatch die Service-Gebühr;
c) bei systemseitigen Stornierungen, die OpenMatch zu vertreten hat: OpenMatch den vollen
Erstattungsbetrag einschließlich des auf Sie entfallenden Anteils; Ihr Auszahlungsanspruch nach
Ziffer 3.3.4 bleibt insoweit bestehen;
d) bei systemseitigen Stornierungen, die keine Partei zu vertreten hat, insbesondere in Fällen höherer
Gewalt (Ziffer 12.5): Sie den auf Sie entfallenden Anteil und OpenMatch die Service-Gebühr.

4.5 Rückbelastung nach Auszahlung. Ist der auf Sie entfallende Anteil im Zeitpunkt einer Erstattung
oder einer Rückbuchung (Chargeback) bereits an Ihr Connect-Konto ausgezahlt, sind wir berechtigt, den
nach Ziffer 4.4 von Ihnen zu tragenden Anteil mit künftigen Auszahlungsansprüchen aus diesem
Vertragsverhältnis zu verrechnen oder über die Zahlungsinfrastruktur von Stripe von Ihrem
Connect-Konto einzuziehen. Jede Verrechnung weisen wir in der Auszahlungsübersicht gesondert und
buchungsbezogen aus. Sie können einer Verrechnung binnen 14 Tagen ab Bereitstellung der
Auszahlungsübersicht in Textform widersprechen; wir prüfen den Widerspruch binnen 14 Tagen und gleichen
einen zu Unrecht verrechneten Betrag mit der nächsten Auszahlung aus. Die Kosten einer Rückbuchung
trägt die Partei, in deren Verantwortungsbereich der Grund der Rückbuchung liegt. Ein nach Verrechnung
verbleibender Negativsaldo ist binnen 14 Tagen nach Zugang unserer Mitteilung in Textform
auszugleichen; nach Ablauf dieser Frist kommen Sie ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2
BGB), Zinsen richten sich nach § 288 Abs. 2 BGB.

5. Ranking und Transparenz (Art. 5 P2B)

5.1 Aufnahme in Ergebnislisten. Spielern werden nur Anlagen angezeigt, die aktiv sind, von OpenMatch
verifiziert wurden und das Stripe-Connect-Onboarding so weit abgeschlossen haben, dass sie Zahlungen
annehmen können.

5.2 Hauptparameter. Die Reihenfolge der Ergebnisse („Ranking") bestimmen folgende Hauptparameter:

a) Anlagensuche und Karte: allein die geografische Entfernung der Anlage zum Suchort, die
nächstgelegene Anlage zuerst. Sportart, Datum, Uhrzeit, Verfügbarkeit, Platzart, Belag und Ausstattung
wirken als Filter, die Anlagen ein- oder ausschließen; auf die Reihenfolge wirken sie nicht.

b) Suche nach Namen: zuerst die Art der Übereinstimmung mit dem Suchbegriff (ein Treffer im Namen der
Anlage vor einem Treffer in Stadt oder Bezirk, dieser vor einem Treffer in Sportart oder
Platzbezeichnung), danach die durchschnittliche Spielerbewertung, danach der Name in alphabetischer
Reihenfolge.

c) Rubriken im Feed: „Im Trend" nach der Zahl der Buchungen der letzten sieben Tage (mindestens zwei
Buchungen), bei Gleichstand die zuletzt aufgenommene Anlage zuerst; „Angebote" nach der Höhe des
Rabatts; neue Anlagen nach dem Datum ihrer Aufnahme.

d) Open Matches: hervorgehobene und gesponserte Matches zuerst, im Übrigen nach Entfernung und
Startzeit. Hervorgehoben oder gesponsert ist ein Match, wenn (i) eine Anlage im Tarif Premium es bewirbt
oder OpenMatch es als gesponsertes Match an einer Anlage im Tarif Premium anlegt, (ii) der Ersteller es
im Rahmen seines Kontingents für Hervorhebungen hervorhebt (derzeit ein Vorteil des Pro-Abonnements) oder
(iii) ein Spieler mit Pro-Abonnement ihm beitritt.

5.3 Einfluss von Entgelten (Art. 5 Abs. 3 P2B). Die Bewerbung von Open Matches nach Ziffer 5.2 lit. d
(i) setzt den kostenpflichtigen Tarif Premium voraus, und Rabattaktionen, die in der Rubrik „Angebote"
erscheinen, können Anlagen ab dem Tarif Growth anlegen. Insoweit kann ein Abonnemententgelt die
Reihenfolge oder die Sichtbarkeit mittelbar beeinflussen. Im Übrigen haben Provisionen und
Abonnemententgelte keinen Einfluss auf das Ranking; der Gründungspartner-Status ist kein
Ranking-Parameter.

5.4 Dies verpflichtet OpenMatch nicht, die genaue Funktionsweise des Ranking-Algorithmus oder
Geschäftsgeheimnisse offenzulegen (Art. 5 Abs. 6 P2B).

6. Ihre Inhalte und Angebote

6.1 Lizenz. Sie räumen OpenMatch ein einfaches, auf Deutschland und die übrigen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union beschränktes, für die Dauer dieses Vertrages geltendes Nutzungsrecht an den von
Ihnen bereitgestellten Inhalten (Anlagenname, Logo, Beschreibungen, Fotos, Preis- und
Verfügbarkeitsangaben) ein. Es umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und
die technisch erforderliche Bearbeitung (Zuschnitt, Skalierung, Formatanpassung, Komprimierung,
Wasserzeichen) sowie das Recht, Unterlizenzen an Dienstleister und an die in Ziffer 6.4 genannten
Kanäle zu erteilen. Zweck ist ausschließlich der Betrieb und die Bewerbung der Plattform und Ihres
Angebots darauf.

6.2 Rechteinhaberschaft. Sie sichern zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere
an Fotos und an abgebildeten Personen (§ 22 KUG), und stellen OpenMatch von Ansprüchen Dritter wegen
Verletzung dieser Zusicherung nach Maßgabe von Ziffer 2.5 frei. Sie sind für die Richtigkeit Ihrer
Angebote verantwortlich.

6.3 Ende der Lizenz. Die Lizenz endet mit Vertragsende. Bereits verbreitete Werbematerialien sowie
Kopien in Archiven, Caches oder Backups darf OpenMatch für längstens sechs Monate nach Vertragsende
weiterverwenden bzw. vorhalten, soweit ein Rückruf technisch unmöglich oder unzumutbar ist.

6.4 Zusätzliche Vertriebskanäle (Art. 3 Abs. 1 lit. d P2B). OpenMatch zeigt Ihr Anlagenprofil
ausschließlich in der OpenMatch-App an. Darüber hinaus darf OpenMatch Ihre Inhalte in Werbematerialien für
die App und die Plattform verwenden, nämlich in App-Store-Einträgen, auf der eigenen Website, in eigenen
Social-Media-Kanälen und in Newslettern. Ein öffentlich abrufbares Web-Profil Ihrer Anlage besteht nicht.
Weitere Vertriebskanäle, Affiliate- oder Partnerprogramme bestehen nicht; ihre Einführung teilen wir Ihnen
nach Ziffer 8 mit.

6.5 Auswirkungen auf Ihre Schutzrechte (Art. 3 Abs. 1 lit. e P2B). Die Rechteeinräumung lässt Ihre
Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte unberührt. OpenMatch erwirbt kein ausschließliches Recht
und keine Inhaberschaft an Ihren Inhalten oder Kennzeichen.

6.6 Nebenwaren und Nebendienstleistungen (Art. 6 P2B). OpenMatch bietet derzeit keine eigenen oder
von Dritten stammenden Nebenwaren oder Nebendienstleistungen — insbesondere keine Versicherungen,
Ausrüstung oder Finanzprodukte — über die Plattform an. Sie können Ausrüstung und sonstige
Nebenleistungen zu Ihrer eigenen Leistung uneingeschränkt selbst anbieten. Nehmen wir künftig eigene
oder von Dritten stammende Nebenangebote auf, teilen wir Ihnen Art und Umfang sowie Ihre eigenen
Angebotsmöglichkeiten nach Ziffer 8 mit.

7. Aussetzung und Beendigung (Art. 3–4 P2B)

7.1 Durch Sie. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie können ihn jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist über das Dashboard oder in Textform kündigen; ein laufendes Abonnement endet
nach Ziffer 3.4. Bereits bestätigte Buchungen sind gleichwohl zu erfüllen oder nach Ziffer 4 zu
stornieren.

7.2 Durch OpenMatch — Einschränkung oder Aussetzung. Schränken wir Ihr Angebot oder Ihren Zugang
ein oder setzen wir diese aus, teilen wir Ihnen die Gründe vor oder spätestens im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens
der Maßnahme auf einem dauerhaften Datenträger mit. Die Begründung benennt die
konkreten Tatsachen und Umstände, einschließlich des Inhalts etwaiger Mitteilungen Dritter, sowie den
Grund nach Ziffer 7.4. Die Begründungspflicht entfällt nur, soweit uns eine gesetzliche oder
behördliche Pflicht an der Mitteilung hindert.

7.3 Durch OpenMatch — Kündigung. Wir können mit einer Frist von 30 Tagen auf einem dauerhaften
Datenträger kündigen; die Begründung nach Ziffer 7.2 erteilen wir spätestens mit der
Kündigungserklärung. Die 30-Tage-Frist gilt nicht, soweit uns eine gesetzliche oder behördliche Pflicht
trifft, wir ein Kündigungsrecht aus zwingendem Recht ausüben, ein wichtiger Grund vorliegt oder Sie
wiederholt gegen diese Bedingungen verstoßen haben; in diesen Fällen reichen wir die Begründung
unverzüglich nach
. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt
unberührt.

7.4 Gründe für Einschränkung, Aussetzung und Kündigung. Maßnahmen nach Ziffern 7.2 und 7.3 können
wir auf folgende Gründe stützen:
a) Verstoß gegen diese Bedingungen oder gegen zwingendes Recht;
b) unrichtige, unvollständige oder nicht aktualisierte Angaben nach Ziffer 2.1;
c) fehlende, unvollständige oder von Stripe entzogene Connect-Verifizierung (KYC/GwG);
d) Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht nach Ziffer 3.6 (PStTG) — insoweit sind wir nach § 23 PStTG
zur Maßnahme gesetzlich verpflichtet;
e) wiederholte Nichterfüllung bestätigter Buchungen oder erhebliche Häufung berechtigter
Spielerbeschwerden;
f) begründeter Verdacht auf Betrug, Geldwäsche, Zahlungsmissbrauch oder Manipulation von Bewertungen;
g) Zahlungsverzug mit fälligen Abonnemententgelten von mehr als 30 Tagen nach Mahnung;
h) Gefährdung der Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität der Plattform;
i) behördliche Anordnung oder gerichtliche Entscheidung.

7.5 Wiederherstellung. Heben wir eine Einschränkung oder Aussetzung auf, stellen wir Ihren Zugang
unverzüglich wieder her, einschließlich des Zugangs zu den vor der Maßnahme erzeugten Daten.

7.6 Klarstellung des Sachverhalts (Art. 4 Abs. 3 P2B). Zu jeder Maßnahme nach Ziffern 7.2 und 7.3
können Sie uns auf dem Weg nach Ziffer 11.1 die aus Ihrer Sicht maßgeblichen Tatsachen und Umstände
darlegen. Wir prüfen Ihre Darlegung und teilen Ihnen das Ergebnis in Textform mit; erweist sich die
Maßnahme als unbegründet, gilt Ziffer 7.5.

8. Änderungen dieser Bedingungen (Art. 3 Abs. 2 P2B)

Wir können diese Bedingungen ändern. Über wesentliche Änderungen informieren wir Sie auf einem
dauerhaften Datenträger mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten (länger, soweit erforderlich,
damit Sie technische/kaufmännische Anpassungen vornehmen können). Während der Ankündigungsfrist können
Sie vor Inkrafttreten der Änderungen kündigen. Auf die Bedeutung Ihres Schweigens und auf Ihr
Kündigungsrecht weisen wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hin. Nutzen Sie die Plattform nach
dem Inkrafttreten weiter, gilt dies als Annahme der neuen Fassung. Wir wenden eine neue Fassung niemals
rückwirkend an und bewahren jede frühere Fassung auf.

8.5 Grenzen des Änderungsverfahrens. Eine Erhöhung des Provisionssatzes nach Ziffer 3.2, eine
Ausweitung der Provision auf bisher provisionsfreie Buchungen sowie eine Erhöhung der
Abonnemententgelte nach Ziffer 3.4 werden nur wirksam, wenn Sie ihnen ausdrücklich zustimmen. Die
Zustimmung holen wir im Dashboard ein; bis zu Ihrer Zustimmung gelten die bisherigen Konditionen fort.
Stimmen Sie nicht zu, können beide Parteien den Vertrag nach Ziffer 7 beenden. Eine Fortsetzung der
Nutzung ersetzt die Zustimmung insoweit nicht.

9. Datenzugang und Datenschutz (Art. 9 P2B + DSGVO)

9.1 Rollen. Für Buchungs- und Spielerdaten, die zur Erfüllung einer Buchung ausgetauscht werden,
handeln Sie und OpenMatch jeweils als eigenständig Verantwortliche (Controller-to-Controller). Für die
SaaS-/Verarbeitungsfunktionen, bei denen OpenMatch Daten auf Ihre Weisung verarbeitet, gilt ein
gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO) — siehe Anhang A.

9.2 Datenzugang (Art. 9 P2B-Verordnung).

a) Zugang von OpenMatch (Art. 9 Abs. 2 lit. a). OpenMatch hat Zugang zu sämtlichen Daten, die Sie
oder Spieler für die Nutzung der Plattform bereitstellen oder die bei deren Erbringung erzeugt werden.
Es handelt sich um folgende Kategorien: Stammdaten Ihrer Anlage, Angebots-, Preis- und
Verfügbarkeitsdaten, Buchungs-, Storno- und Auslastungsdaten, Zahlungs- und Auszahlungsdaten
(Zahlungsmitteldaten der Spieler verbleiben bei Stripe), Bewertungen, Support- und Chatkommunikation
sowie Nutzungs- und Gerätedaten. Bedingungen: OpenMatch nutzt diese Daten zum Betrieb und zur
Weiterentwicklung der Plattform, zur Abrechnung, zur Missbrauchs- und Betrugsprävention sowie zur
Erfüllung gesetzlicher Pflichten, und zwar für die Dauer dieses Vertrages sowie darüber hinaus für die
Dauer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.

b) Ihr Zugang zu den Ihre Anlage betreffenden Daten (Art. 9 Abs. 2 lit. b). Sie haben Zugang zu
folgenden Kategorien: Ihren Stammdaten, Ihren Angeboten, Verfügbarkeiten und Preisen, sämtlichen
Buchungen Ihrer Anlage einschließlich Storno- und Erstattungsstatus, Ihren Umsatz- und
Auszahlungsdaten, Ihren Provisionsabrechnungen einschließlich der Zuordnung nach Ziffer 3.2.3, den
Bewertungen zu Ihrer Anlage sowie denjenigen personenbezogenen Daten der Spieler, die zur Durchführung
der Buchung erforderlich sind (Name, Kontaktdaten, Buchungsdetails). Bedingungen: laufend und
unentgeltlich über das Dashboard, zusätzlich über eine Exportfunktion in einem gängigen
maschinenlesbaren Format, für die Dauer dieses Vertrages und im Rahmen von Ziffer 9.4 darüber hinaus.

c) Ihr Zugang zu plattformweiten Daten (Art. 9 Abs. 2 lit. c). Zu Daten, die über sämtliche
Betreiber und Spieler hinweg bereitgestellt oder bei der Erbringung der Plattformdienste erzeugt
werden, erhalten Sie keinen Zugang — weder in personenbezogener oder einzelfallbezogener noch in
aggregierter Form. Stellt OpenMatch künftig aggregierte Marktkennzahlen bereit, teilen wir Ihnen deren
Kategorien und die Bedingungen des Zugangs nach Ziffer 8 mit.

d) Weitergabe an Dritte (Art. 9 Abs. 2 lit. d). OpenMatch gibt Daten nach lit. a weiter an: Stripe
Payments Europe, Ltd. (Zahlungsabwicklung), die in Anhang 2 des Anhangs A genannten
Unterauftragsverarbeiter, das Bundeszentralamt für Steuern (§§ 13, 14 PStTG) sowie an Behörden und
Gerichte, soweit wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Sämtliche dieser Weitergaben sind für das
ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich; eine
Widerspruchsmöglichkeit ist deshalb nicht vorzusehen. Eine Weitergabe Ihrer Anlagen-, Buchungs- oder
Kundendaten an sonstige Dritte zu deren eigenen kommerziellen Zwecken findet nicht statt.

9.3 Compliance. Beide Parteien halten die DSGVO und das geltende Datenschutzrecht ein.

9.4 Daten nach Vertragsende (Art. 8 lit. c P2B). Bis zum Vertragsende steht Ihnen die
Exportfunktion im Dashboard zur Verfügung. Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende stellen wir Ihnen
denselben Export auf Ihre Anfrage in Textform an support@open-match.com bereit. Danach werden Ihre Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 14b UStG, § 24 PStTG) gelöscht oder anonymisiert. Die
Fristen im Einzelnen — acht Jahre für Zahlungsbelege, zehn Jahre für Aufzeichnungen nach § 24 PStTG —
regelt § 10 des Anhangs A.

10. Haftung

10.1 OpenMatch haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von OpenMatch oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen.

10.2 OpenMatch haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
(auch von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen) beruhen, für ausdrücklich übernommene Garantien sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz.

10.3 Für sonstige Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet OpenMatch nur bei
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) — das ist eine Pflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Betreiber regelmäßig vertraut und vertrauen darf — und dann begrenzt auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden bei Vertragsschluss.

10.4 Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere für die
Verletzung von Pflichten, die keine wesentlichen Vertragspflichten im Sinne von Ziffer 10.3 sind.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter,
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OpenMatch.

10.6 Die zwingende gesetzliche Haftung — insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei
übernommenen Garantien oder arglistigem Verschweigen — bleibt unberührt.

10.7 Verfügbarkeit. OpenMatch stellt Plattform und Dashboard mit einer Verfügbarkeit von 97 % im
Monatsmittel bereit. Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsfenster, die wir mindestens
24 Stunden im Voraus ankündigen und nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten legen, sowie Störungen, die
wir nicht zu vertreten haben, insbesondere bei Stripe, Hosting-, Netz- oder App-Store-Betreibern sowie
höhere Gewalt.

10.8 Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung. Die verschuldensunabhängige Haftung von
OpenMatch für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist
ausgeschlossen. Im Übrigen bleibt Ziffer 10 unberührt.

10.9 Datenverlust. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei
ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch Sie zur Wiederherstellung erforderlich gewesen
wäre. Ziffern 10.1 und 10.2 bleiben unberührt.

11. Internes Beschwerdemanagement und Mediation (Art. 11–12 P2B)

11.1 Beschwerden können Sie über support@open-match.com einreichen. Wir bearbeiten Beschwerden nach Treu und
Glauben und ohne unangemessene Verzögerung und teilen Ihnen das Ergebnis mit.

11.2 Als Kleinunternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG ist OpenMatch derzeit von den zwingenden
Pflichten der Art. 11–12 P2B (internes Beschwerdemanagement, Benennung von Mediatoren) ausgenommen.
Gleichwohl ist OpenMatch zur außergerichtlichen Streitbeilegung bereit, mit folgenden Mediatoren
zusammenzuarbeiten: dem Centre for Effective Dispute Resolution (CEDR), London (cedr.com/p2b), sowie
der P2B-Mediationsstelle des Bundesverbands Onlinehandel e. V. (BVOH), Berlin. Mindestens ein
Mediator arbeitet auf Deutsch. Über die Verteilung der Mediationskosten verständigen sich die Parteien
im Einzelfall.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen mit einem Betreiber, der
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. OpenMatch kann den Betreiber auch an dessen
allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

12.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung. Gegen Forderungen von OpenMatch können Sie nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein
Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

12.4 Übertragung. Die Übertragung dieses Vertrages oder einzelner Rechte und Pflichten daraus auf
Dritte bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Partei; § 354a HGB bleibt unberührt. OpenMatch darf
den Vertrag im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge oder auf ein verbundenes Unternehmen übertragen.

12.5 Höhere Gewalt. Ereignisse höherer Gewalt, die eine Partei an der Erfüllung hindern, befreien
für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den
Vertrag außerordentlich kündigen.

12.6 Vertragssprache und maßgebliche Fassung. Diese Bedingungen sind in deutscher Sprache abgefasst.
Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung. Eine englische Fassung stellen wir Ihnen lediglich zu
Ihrer Information als unverbindliche Übersetzung zur Verfügung. Bei Abweichungen oder Auslegungszweifeln
zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche Fassung vor.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung
(§ 306 Abs. 2 BGB).


Anhang A — Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Art. 28 DSGVO)

Dieser Anhang A ist Bestandteil dieser Bedingungen und wird mit deren Annahme mitvereinbart. Er gilt,
soweit OpenMatch personenbezogene Daten im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Betreibers
verarbeitet (SaaS-Dashboard, Analytics, Benachrichtigungen).

Er gilt nicht für die Buchungsabwicklung zwischen Spieler und Betreiber: insoweit sind Spieler und
Betreiber jeweils eigenständig Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); es besteht
weder eine Auftragsverarbeitung noch eine gemeinsame Verantwortlichkeit i. S. d. Art. 26 DSGVO.

Parteien

Auftragsverarbeiter: OpenMatch UG (haftungsbeschränkt), c/o Theresa Ensser, Fehrbelliner Str. 14A, 10119 Berlin, Germany, eingetragen HRB 285941 B,
vertreten durch die Geschäftsführerin; Datenschutzkontakt: support@open-match.com.

Verantwortlicher: der Betreiber, identifiziert durch die im Onboarding angegebenen und im
Betreiberkonto gespeicherten Angaben (Rechtsträger, Anschrift, Registernummer, USt-IdNr., vertretungs-
berechtigte Person, Datenschutzkontakt). Diese Angaben ersetzen die Eintragung in ein Formularfeld; der
Betreiber hält sie nach Ziffer 2 aktuell.

Abschluss in Textform (Art. 28 Abs. 9 DSGVO)

Dieser AVV wird in elektronischer Form geschlossen. An die Stelle der Unterschriften tritt Ihre
Annahme dieser Bedingungen im Onboarding; OpenMatch dokumentiert dazu Version, Datum des Inkrafttretens,
Konto, Zeitpunkt, IP-Adresse und Gerät der Annahme und stellt Ihnen den vollständigen Text — einschließlich
dieses Anhangs — jederzeit zum Abruf und Download bereit.

§ 1 Gegenstand, Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)

(1) Gegenstand. Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch OpenMatch
im Rahmen der Bereitstellung der OpenMatch-Plattform als Software-as-a-Service für den Betreiber
(Betreiber-Dashboard, Verwaltung von Buchungen und Ressourcen, Analytics-Auswertungen,
Benachrichtigungen an Spieler und an den Betreiber).

(2) Art der Verarbeitung. Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen,
Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung (an Unterauftragsverarbeiter nach § 6), Auswerten
(Analytics), Löschen und Vernichten personenbezogener Daten mittels automatisierter Verfahren.

(3) Zweck. Ausschließlich die vertragsgemäße Erbringung der SaaS-Leistungen für den Betreiber nach
dessen Weisung. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken von OpenMatch findet im Rahmen dieses Auftrags
nicht statt.

(4) Dauer. Der Auftrag beginnt mit Ihrer Annahme dieser Bedingungen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und läuft für die Dauer des zugrunde
liegenden Hauptvertrags (Betreiber-Partnerbedingungen / VENUE_TNC). Er endet automatisch mit Beendigung
des Hauptvertrags; die Pflichten nach § 10 (Löschung/Rückgabe) bleiben davon unberührt.


§ 2 Kategorien betroffener Personen und Arten personenbezogener Daten (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)

(1) Kategorien betroffener Personen:

(2) Arten personenbezogener Daten:

DatenkategorieBeispiele
KontodatenName, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum (Altersnachweis 16-Jahre-Grenze, Art. 8 DSGVO), Telefonnummer
Buchungs- und ZahlungsmetadatenBuchungsdatensätze, Beträge, Zahlungsstatus (Kartendaten liegen bei Stripe, nicht bei OpenMatch)
Bewertungen und NachrichtenSpieler-Bewertungen, Chat-Nachrichten
NachweisdatenIP-Adresse und User-Agent bei Zustimmung zu AGB/T&C
Auszahlungsdaten des BetreibersBankverbindung nur in verkürzter Form (letzte vier Stellen der IBAN bzw. der Kontonummer) zur Wiedererkennung, dazu BIC und Bankleitzahl, die nur die Bank bezeichnen; die vollständige Bankverbindung liegt ausschließlich bei Stripe als Zahlungsdienstleister

(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO werden nicht verarbeitet.


§ 3 Weisungsgebundenheit (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)

(1) OpenMatch verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des
Betreibers, einschließlich in Bezug auf die Übermittlung in ein Drittland, es sei denn, OpenMatch ist nach
dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall teilt
OpenMatch dem Betreiber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende
Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

(2) Die Weisungen ergeben sich zunächst aus diesem AVV und dem Hauptvertrag. Der Betreiber kann sie
in Textform (E-Mail an support@open-match.com genügt) ändern, ergänzen oder ersetzen. Weisungen sind zu
dokumentieren.

(3) OpenMatch informiert den Betreiber unverzüglich, wenn OpenMatch der Auffassung ist, dass eine
Weisung gegen die DSGVO oder gegen sonstige Datenschutzvorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3
DSGVO
). OpenMatch ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung auszusetzen, bis der
Betreiber sie bestätigt oder ändert.


§ 4 Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)

(1) OpenMatch gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten
Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheits­-
pflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO).

(2) OpenMatch stellt sicher, dass die zur Verarbeitung eingesetzten Personen nur im Umfang und zu den
Zwecken Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind
(Need-to-know-Prinzip).


§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 3 lit. c i.V.m. Art. 32 DSGVO)

OpenMatch trifft die im Anhang 1 (TOM) beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur
Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus (Art. 32 DSGVO). Die Maßnahmen unterliegen
dem technischen Fortschritt; OpenMatch darf sie fortentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten
wird.


§ 6 Inanspruchnahme weiterer Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) (Art. 28 Abs. 2 und Abs. 3 lit. d DSGVO)

(1) Allgemeine Genehmigung. Der Betreiber erteilt OpenMatch die allgemeine schriftliche Genehmigung
zur Inanspruchnahme der in Anhang 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 Satz 1
DSGVO
).

(2) Änderungen / Widerspruchsrecht. OpenMatch informiert den Betreiber unverzüglich und spätestens
10 Tage vor der beabsichtigten Hinzuziehung eines neuen oder dem Austausch eines bestehenden
Unterauftragsverarbeiters in Textform. Der Betreiber kann der Änderung binnen 10 Tagen ab Zugang der
Information aus wichtigem datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen (Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Widerspricht der Betreiber nicht
fristgerecht, gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der Betreiber, sind die Parteien bemüht, eine
einvernehmliche Lösung zu finden; gelingt dies nicht, ist jede Partei berechtigt, den Hauptvertrag zu kündigen.

(3) Weitergabe der Pflichten. OpenMatch erlegt jedem Unterauftragsverarbeiter durch Vertrag dieselben
Datenschutzpflichten auf, die in diesem AVV festgelegt sind, insbesondere hinreichende Garantien für
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). OpenMatch haftet gegenüber
dem Betreiber dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter diese Pflichten erfüllt.

(4) Drittlandübermittlung. Soweit ein Unterauftragsverarbeiter Daten in ein Drittland (insbesondere die
USA) überträgt, erfolgt dies auf Grundlage der in Anhang 2 genannten Übermittlungsmechanismen: EU-U.S.
Data Privacy Framework
(Angemessenheitsbeschluss der Kommission vom 10. Juli 2023) für dort zertifizierte
Empfänger, hilfsweise Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914) als
"Belt-and-Suspenders"-Absicherung (Art. 44 ff., Art. 46 DSGVO).


§ 7 Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO)

(1) OpenMatch unterstützt den Betreiber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen
Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen auf Wahrnehmung ihrer
Rechte nach Kapitel III der DSGVO (Art. 12–23) nachzukommen — insbesondere Auskunft (Art. 15),
Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und
Widerspruch (Art. 21).

(2) Richtet eine betroffene Person einen Antrag, der die Verarbeitung im Auftrag des Betreibers nach
diesem AVV betrifft, unmittelbar an OpenMatch, leitet OpenMatch ihn unverzüglich an den Betreiber weiter
und beantwortet ihn insoweit nicht selbst, es sei denn, der Betreiber weist dies an. Anträge, die das
eigene OpenMatch-Konto der betroffenen Person oder eine Verarbeitung betreffen, für die OpenMatch selbst
Verantwortlicher ist (Ziffer 9.1 der Bedingungen), beantwortet OpenMatch als Verantwortlicher selbst.


§ 8 Unterstützung bei Sicherheit, Meldepflichten und Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO)

(1) Datensicherheit (Art. 32). OpenMatch unterstützt den Betreiber bei der Einhaltung der Pflichten aus
Art. 32 DSGVO durch die in Anhang 1 beschriebenen Maßnahmen.

(2) Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34). OpenMatch meldet dem Betreiber eine Verletzung
des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach
Bekanntwerden. Die Meldung enthält, soweit verfügbar, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO (Art der
Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Zahl, wahrscheinliche Folgen, ergriffene/vorgeschlagene
Maßnahmen). OpenMatch unterstützt den Betreiber bei dessen Melde- und Benachrichtigungspflichten gegenüber
der Aufsichtsbehörde und den betroffenen Personen.

(3) Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35, 36). OpenMatch unterstützt den Betreiber bei einer
etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzung und einer vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde, soweit die
hierfür erforderlichen Informationen OpenMatch als Auftragsverarbeiter vorliegen.


§ 9 Nachweis- und Kontrollrechte, Prüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO)

(1) OpenMatch stellt dem Betreiber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in
Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.

(2) OpenMatch ermöglicht und trägt zu Überprüfungen — einschließlich Inspektionen —, die vom Betreiber
oder einem von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, bei. Der Nachweis kann primär durch aktuelle
Bescheinigungen, Berichte oder Auszüge (z. B. Berichte über durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen) erbracht
werden.

(3) Vor-Ort-Prüfungen sind mit angemessener Vorankündigung (mindestens 14 Tage), während der
üblichen Geschäftszeiten, ohne Störung des Betriebsablaufs und höchstens einmal jährlich (sowie
anlassbezogen bei begründetem Verdacht) zulässig. OpenMatch kann die Prüfung von der vorherigen Unterzeichnung
einer angemessenen Vertraulichkeitsvereinbarung abhängig machen, soweit Geschäftsgeheimnisse oder Rechte
Dritter betroffen sind.


§ 10 Löschung und Rückgabe nach Auftragsende (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO)

(1) Nach Abschluss der Verarbeitungstätigkeiten löscht OpenMatch nach Wahl des Betreibers alle
personenbezogenen Daten oder gibt sie zurück und löscht vorhandene Kopien, sofern nicht nach dem Recht der
Union oder der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung besteht (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).

(2) Löschmechanik. Die Löschung erfolgt über Soft-Delete mit anschließender DSGVO-Hard-Delete-Anonymisierung
"in place" durch den 30-Tage-Löschworker (Anonymisierung des Datensatzes statt physischer Löschung, soweit
gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder Fremdschlüssel-Abhängigkeiten dies erfordern).

(3) Steuerrechtliche Ausnahme (§ 147 AO, § 14b UStG). Personenbezogene Daten in
Zahlungsbelegen (PaymentReceipt) und Buchungs-Tombstones, die steuer- und handelsrechtlichen
Aufbewahrungspflichten unterliegen (Aufbewahrungsfrist von acht Jahren nach § 147 Abs. 3 AO, § 14b Abs. 1 UStG; für Bücher, Aufzeichnungen, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1
lit. c DSGVO
), bleiben bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert und werden erst
danach gelöscht. Für diese Daten gilt eine Verarbeitungseinschränkung; sie werden ausschließlich zur
Erfüllung der gesetzlichen Pflicht vorgehalten.

(4) Aufzeichnungen als meldender Plattformbetreiber (§ 24 PStTG). Daten, die wir zur Erfüllung
unserer Pflichten als meldender Plattformbetreiber verarbeiten (Ziffer 3.6 der AGB), bewahren wir als
Aufzeichnungen nach § 24 Abs. 1 PStTG zehn Jahre auf; die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die Aufzeichnung erstellt wurde (§ 24 Abs. 3 Satz 3 PStTG). Aufzeichnungen nach § 24 Abs. 1
Nr. 2 bis Nr. 5 PStTG löschen wir nach Ablauf dieser Frist (§ 24 Abs. 3 Satz 2 PStTG). Diese Frist gilt
neben — und nicht anstelle — der achtjährigen Aufbewahrung von Zahlungsbelegen und Rechnungen nach
Absatz 3. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.


§ 11 Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Die Haftung richtet sich nach Art. 82 DSGVO und dem Hauptvertrag.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen in datenschutzrechtlichen Fragen
die Regelungen dieses AVV vor.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.

Anhang 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

EU/EWR mit anerkannten physischen Zugangssicherungen.

Sitzung je Nutzer (Rotation der Refresh-Token bei jedem Login); OTP-Verifizierung über Twilio Verify für
telefonbasierte Vorgänge.

Admin); feingranulare Berechtigungen für Betreiber-Personal; Schutz gegen venue-übergreifenden Zugriff
(IDOR-Schutz); Need-to-know-Prinzip.

(30-Tage-Löschworker); Reduktion personenbezogener Angaben in Analytics.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

werden nicht gespeichert. Eingaben werden vor der Speicherung serverseitig auf die letzten vier
Stellen der IBAN bzw. der Kontonummer verkürzt; BIC und Bankleitzahl, die nur die Bank bezeichnen,
werden gespeichert. Die vollständige
Bankverbindung liegt ausschließlich bei Stripe (Connected Account). Damit besteht für diese
Datenkategorie kein zu verschlüsselnder Bestand im Ruhezustand.

Client-Server- und Server-zu-Unterauftragsverarbeiter-Verbindungen.

Protokollierung von IP-Adresse und User-Agent bei Zustimmung zu Bedingungen.

Schnittstellen.

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)

(Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO).

Redis-Ausfall).

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

Reaktionswege; Meldung von Datenschutzverletzungen an den Betreiber innerhalb von 48 Stunden (§ 8 Abs. 2).

Fortentwicklung der Maßnahmen entsprechend dem Stand der Technik.


Anhang 2 — Liste der genehmigten Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2 DSGVO)

UnterauftragsverarbeiterZweckSitz / Ort der VerarbeitungÜbermittlungsmechanismus (Drittland)
StripeZahlungsabwicklung (PSP); Karten-/ZahlungsdatenEU/EWR + USAEU-U.S. Data Privacy Framework, hilfsweise SCC 2021/914
SentryFehler-/Ereignis-Monitoring (Error Tracking)USAEU-U.S. Data Privacy Framework, hilfsweise SCC 2021/914
ResendTransaktionale E-MailsUSAEU-U.S. Data Privacy Framework, hilfsweise SCC 2021/914
TwilioOTP-SMS (Verify)USAEU-U.S. Data Privacy Framework, hilfsweise SCC 2021/914
Railway CorporationHosting des API-Servers, der PostgreSQL-Datenbank und des Redis-SpeichersSitz USA; Server und Datenträger in der EU (Amsterdam, Niederlande); Fernzugriff aus den USA möglichSCC 2021/914 (Railway-AVV)
Expo (650 Industries, Inc.)Zustellung von Push-Benachrichtigungen an Spieler und MitarbeitendeUSAEU-U.S. Data Privacy Framework, hilfsweise SCC 2021/914
Cloudflare, Inc.Hosting des Betreiber-Dashboards (Cloudflare Pages); Objektspeicher für hochgeladene Dateien (R2)Sitz USA; R2-Speicher in der EU-Jurisdiktion; Auslieferung über das globale Cloudflare-NetzEU-U.S. Data Privacy Framework, hilfsweise SCC 2021/914
PostHog EUAnalytics (nur nach aktiver Einwilligung des Nutzers, § 25 Abs. 1 TDDDG)EUEU-Verarbeitung; keine Drittlandübermittlung

Für Übermittlungen in die USA stützen sich die Parteien auf den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen
Kommission zum EU-U.S. Data Privacy Framework (Beschluss (EU) 2023/1795), soweit der jeweilige
Unterauftragsverarbeiter danach zertifiziert ist. Wird dieser Beschluss aufgehoben, für ungültig erklärt oder
ausgesetzt oder verliert der Unterauftragsverarbeiter seine Zertifizierung, gelten ergänzend die
Standardvertragsklauseln nach dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 als Übermittlungsmechanismus.


_Mit der Annahme bestätigen Sie, dass Sie zur Bindung des Betreibers berechtigt sind, und stimmen diesen
Partnerbedingungen zu (Version 4.0, gültig ab 6. Oktober 2026). © OpenMatch UG (haftungsbeschränkt)._

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